Für produzierende Unternehmen

Sie produzieren.
Der Staat zahlt 2,05 Cent pro kWh zurück.
Wir kümmern uns um alles.

Produzierende Unternehmen haben gesetzlichen Anspruch auf Stromsteuerrückerstattung nach §9b StromStG. Die meisten wissen es nicht. Oder haben nie jemanden gehabt, der es beantragt.

Bei Ablehnung zahlen Sie keinen Cent. Versprochen.
0 € Kosten bei Ablehnung
Sie müssen gar nichts tun
Gesetzlich garantierter Anspruch
Auch rückwirkend beantragbar
Das Angebot auf einen Blick

Was Sie bekommen. Was es kostet.

2,05 ct
Pro kWh Erstattung vom Staat
0 Std.
Aufwand für Sie. Wir erledigen alles.
0 €
Kosten bei Ablehnung des Antrags
250 € + 14,7 %
Unsere Provision nur im Erfolgsfall
Beispielrechnung

Was das konkret für Sie bedeutet

Echte Zahlen. Kein Marketingsprech.

Beispiel: Unternehmen mit 500.000 kWh/Jahr

Jahresverbrauch 500.000 kWh
Staatliche Erstattung (2,05 ct/kWh) 10.250 €
Unsere Grundpauschale - 250 €
Unsere Provision (14,7 % von 10.250 €) - 1.507 €

Ihr Nettogewinn

8.493 €

Ohne uns: 0 €. Mit uns: 8.493 €. Ihr Aufwand: 0 Stunden.

Geld, das Ihnen zusteht und das Sie bisher liegen lassen.

Der §9b Stromsteuergesetz gibt produzierenden Unternehmen das Recht, 2,05 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde vom Finanzamt zurückzufordern. Jedes Jahr. Und viele tun es einfach nicht, weil der Aufwand zu groß wirkt.

Wir übernehmen den kompletten Antragsprozess für Sie. Sie unterschreiben einmal, wir liefern das Ergebnis. Wenn der Antrag abgelehnt wird, zahlen Sie absolut nichts.

Das ist kein Trick. Das ist Ihr gesetzlicher Anspruch.

Meinen Anspruch prüfen lassen
Wer qualifiziert sich?

Für diese Branchen beantragen wir die Erstattung

Grundvoraussetzung: Ihr Unternehmen setzt Strom im Produktionsprozess ein. Das gilt für fast jedes produzierende Gewerbe.

Metallverarbeitung

Stanzereien, Gießereien, Maschinenbau, Schweißbetriebe

Holz & Papier

Sägewerke, Möbelproduktion, Druckereien, Verpackung

Lebensmittel & Getränke

Bäckereien, Molkereien, Brauereien, Kühllogistik

Chemie & Kunststoff

Kunststoffverarbeitung, Pharma, Lackierung, Beschichtung

Elektronik & Technik

Elektronikfertigung, Kabelherstellung, Gerätebau

Textil & Bekleidung

Webereien, Näh- und Stickereien, Textilveredelung

Nicht dabei? Einfach anfragen. Wir prüfen kostenlos ob Sie berechtigt sind.

So läuft es ab

Sie tun nichts. Wir tun alles.

Vier Schritte von Ihrer Anfrage bis zur Erstattung auf Ihrem Konto.

1

Anfrage stellen

Sie füllen das Formular aus. Das dauert 2 Minuten.

2 Minuten
2

Jahresabrechnung zuschicken

Sie schicken uns Ihre aktuelle Jahresabrechnung. Das geht per E-Mail oder Foto.

2 Minuten
3

Einmal unterschreiben

Sie unterschreiben die Vollmacht. Das war es. Der Rest ist unser Job.

5 Minuten
4

Erstattung erhalten

Das Finanzamt überweist die Erstattung direkt auf Ihr Konto.

4-8 Wochen
Null Risiko

Die einfachste Entscheidung, die Sie heute treffen können

0 €

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, zahlen Sie nichts.

Wir übernehmen das vollständige Antragsrisiko. Wenn das Finanzamt ablehnt, kostet Sie das keinen Cent. Keine Grundgebühr, keine Bearbeitungskosten, nichts. Wir verdienen nur, wenn Sie verdienen.

Jetzt risikofrei prüfen lassen
Kostenlose Prüfung

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch.

Kein Risiko, kein Aufwand. Wir schauen ob Sie berechtigt sind und wie hoch Ihre Erstattung ausfällt. Kostenlos und unverbindlich.

  • Wir prüfen Ihren gesetzlichen Anspruch
  • Berechnung Ihrer voraussichtlichen Erstattung
  • Auch rückwirkend für vergangene Jahre möglich
  • Bei Ablehnung: 0 € Kosten für Sie

Anspruch kostenlos prüfen

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden

Kostenlos. Unverbindlich. Datenschutz nach DSGVO.

Anfrage eingegangen!

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und teilen Ihnen mit, wie hoch Ihre Erstattung ausfällt.